Liebe Eltern,
bezüglich der Notbetreuung gelten für die Schulen der Stadt Kassel folgende Abweichungen:
1. Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Kassel können für Ihre Kinder Notbetreuung in Anspruch nehmen.
2. Kinder von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Banken und Sparkassen (Sektor 7 der VO zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen) werden nicht in der Notbetreuung aufgenommen.
Dies hat der Oberbürgermeister der Stadt Kassel, Christian Geselle, so mit der Vertretung des Sparkassen-Giroverbandes abgestimmt.
Herzliche Grüße
Joachim Bollmann
Schulleiter