Mitglieder der Schulkonferenz:
- Eltern: Lehmann, Gülal, Ebeling (+Vertreter: Mehler, Engelberts, Böhm)
- SchülerInnen: zwei gewählte Schülervertreter
- Lehrkräfte: Dockhorn, Fischer, Franz, Henkel, Jost, Praßler (+Vertreter: Ache, Dietwald, Weidner, Friedenberg-Blaschke, Müller)
- Schulleitung: Bollmann
Aufgaben der Schulkonferenz (gemäß Hessischem Schulgesetz §128ff):
- Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in dem Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät alle
wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.Die Schulkonferenz kann gegenüber anderen Konferenzen Empfehlungen abgeben. Die Empfehlung muss auf der nächsten
Sitzung dieser Konferenz beraten werden.
- Die Schulkonferenz entscheidet beispielsweise über das Schulprogramm, die Antragstellung auf Umwandlung in eine selbstständige Schule, die Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang
freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote, Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen
Schulveranstaltungen.
- Die Mitglieder der Schulkonferenz haben das Recht, an den Sitzungen der Gesamtkonferenz und deren Teilkonferenzen sowie der sonstigen Konferenzen der Lehrkräfte mit Ausnahme der Zeugnis- und
Versetzungskonferenzen, der Konferenzen über Ordnungsmaßnahmen oder Maßnahmen zum Schutz von Personen und solcher Konferenzen, in denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrkräfte
behandelt werden, sowie der Eltern- und Schülervertretung mit beratender Stimme teilzunehmen.