Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen, liebe Schüler,
am 22.02.2021 machen wir erfreulicherweise einen ersten kleinen Schritt in Richtung schulischer Normalität. Was dies für die unterschiedlichen Jahrgangsstufen bedeutet, können Sie in dem zum Download freigegebenen Dokument nachlesen. Anbei finden Sie auch die für die Notbetreuung zwingend erforderliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.
Mit besten Grüßen
Joachim Bollmann